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von KLAUS MAIWALD

„Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde […]. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.“ (§ 1 Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg)
Diese Formulierung ist das Ergebnis von zwölf Jahren Erfahrung im sogenannten „Dritten Reich“, in der die Feuerwehren von der NS-Regierung als Hilfspolizei für politische und vielerlei andere Zwecke missbraucht wurden. Davor waren Feuerwehren weitgehend unpolitisch. Die gemeinsame Aufgabe des Brandschutzes war wichtiger als die Einstellung des einzelnen Wehrmannes. Die Feuerwehr schützte jeden, denn aus einem kleinen Brand konnte ganz schnell ein Großbrand werden, der eine ganze Gemeinde bedrohte. Im „Dritten Reich“ jedoch wurden auch die Feuerwehren zu Werkzeugen
der NS-Politik, sie wurden gleichgeschaltet und dem Einfluss und der Kontrolle der Partei unterworfen.

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